Datenschutz
Das Thema Datenschutz ist in letzter Zeit zunehmend in den Medien. Sei es aufgrund von Verfehlungen von Einzelunternehmen und großen Konzernen oder aufgrund der aktuellen Diskussionen im Zuge der Gesetzgebung.
Die Präsenz des Themas zeigt dessen Wichtigkeit. Die kontroversen Diskussionen und verschiedenen Meinungen zeigen zudem, wie komplex und zugleich sensibel das Thema dabei ist.
Da der Großteil der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sich nicht etwa im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sondern über unzählige andere Gesetze, Vorschriften und Durchführungsverordnungen verstreut findet, ist der Umgang mit der Materie kompliziert. Die Gesetzgebung hat diesem Umstand in letzter Zeit unter Anderem dadurch Rechnung getragen, dass im BDSG explizit der externe Datenschutzbeauftragte aufgenommen wurde.
Datenschutzbeauftragter
Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, einen externen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen. Durch die explizite Zulassung von externen Datenschutzbeauftragten durch das Gesetz werden gerade kleinere und mittlere Unternehmen entlastet, da kein eigener Mitarbeiter hierfür abgestellt werden muss. Des Weiteren genießt ein fest angestellter Datenschutzbeauftragter ähnlichen Kündigungsschutz wie ein Betriebsratsmitglied. Dieser entfällt bei einem externen Datenschutzbeauftragten, welcher beispielsweise im Dienstvertrag mit entsprechenden Kündigungsklauseln oder auch nur auf Zeit beschäftigt werden kann.
Als geprüfter und verbandsanerkannter Datenschutzbeauftragter kann ich die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen wahrnehmen. Des Weiteren stehe ich Ihnen unabhängig von einer Bestellung zum Datenschutzbeauftragten auch als Berater zur Seite, wenn es darum geht, Ihr Unternehmen in Sachen Datenschutz auf den aktuellen Stand zu bringen oder Konzepte zu entwickeln.
Ich unterstütze Sie bei
- Einhaltung der Vorschriften zum Thema Datenschutz durch Wahrnehmung der Funktion des Datenschutzbeauftragten
- Erstellung von Verfahrensanweisungen
- Erstellung und Pflege des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnis nach §4e BDSG
- Entwicklung und Durchführung individueller Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz
- Implementierung eines fest angestellten Datenschutzbeauftragten
Bei mir bekommen Sie Beratung in allen Fragen des Datenschutzes.
Datenschutzaudit
In der Bevölkerung ist das Vertrauen in den Datenschutz bei deutschen und internationalen Unternehmen derzeit empfindlich gestört. Immer wieder berichten die Medien über Verletzungen des Datenschutzes, die teilweise bis in die intimste Privatsphäre hinein reichen. Betroffen sind hiervon neben Kunden und Mitarbeitern von Unternehmen auch deren Geschäftspartner.
Umso wichtiger ist es, das verlorene Vertrauen wieder aufzubauen und dauerhaft zu erhalten. Hierfür ist der Gesetzgeber gerade dabei, eine Grundlage in Form des Datenschutzauditgesetzes zu schaffen. Dieses Gesetz sieht in der aktuellen Fassung vor, dass Unternehmen sich im Bereich Datenschutz auditieren und zertifizieren lassen können.
Im Rahmen einer umfassenden Überprüfung des Ist-Zustands wird festgestellt, inwiefern ein Unternehmen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügt. Eventuelle Schwachstellen werden dokumentiert und es werden konkrete Hinweise zur Behebung gegeben. Ein bestandenes Datenschutzaudit endet mit einem offiziellen Prüfsiegel, welches auch zu Werbemaßnahmen genutzt werden darf.
Mit einem solchen Prüfsiegel können Unternehmen ihren Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern nachweisen, dass mit Personen bezogenen Daten gesetzeskonform umgegangen wird und dass Thema Datenschutz im Unternehmen ernst genommen wird.
Als geprüfter Datenschutzauditor kann ich Unternehmen auditieren und durch eine gutachterliche Bestätigung die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen attestieren. Um ein objektives Ergebnis liefern zu können, auditiere ich ausschließlich Unternehmen, die ich nicht als externer Datenschutzbeauftragter betreue. Den von mir als Datenschutzbeauftragten betreuten Unternehmen kann ich einen geeigneten Auditor vermitteln.